Barrierefreiheit

Visit Genoa, das Werbeportal der Stadt Genua, wurde so entworfen und entwickelt, dass so weit wie möglich die Grundsätze laut Gesetz 4/2004 in der jeweils geltenden Fassung, das sogenannte Stanca-Gesetz, mit „Bestimmungen zur Erleichterung des Zugangs zu IT-Instrumenten für Behinderte“ eingehalten wurden.

Das Werbeportal der Stadt Genua und seine Seiten wurden in Überstimmung mit den HTML5-Spezifikationen realisiert. Die Übereinstimmung mit diesen Spezifikationen wird zurzeit noch überprüft und angeglichen.

Die Einhaltung korrekter Kontraste und Helligkeitsunterschiede zwischen Informationsinhalt und Hintergrund werden in Ermangelung von Angaben innerhalb der oben genannten 22 Voraussetzungen über die Benutzung eines Instruments überprüft, das kostenfrei im Internet erhältlich ist, das Farbenrad.

Diese Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, den Anforderungen der größtmöglichen Anzahl von Benutzern gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass jeder von ihnen die im Werbeportal der Stadt Genua enthaltenen Informationen nutzen kann in Übereinstimmung mit dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 der Verfassung.